Apr 01 2008
Private Krankenversicherung, eine sinnvolle Ergänzung
Die Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen werben in unserem Lande für die Mitgliedschaft in ihren Gesellschaften. Wer sich direkt privat kranken versichern darf ist durch die Grenze von zurzeit 48150 Euro geregelt. Von dieser Beitragsbemessungsgrenze sind alle Arbeiter, Beamte und Angestellte, auch des öffentlichen Dienstes betroffen. Ausnahmen bilden die Gruppen der Selbstständigen, Freiberufler und Künstler.
Diese sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei erreichen oder überschreiten der angegebenen Grenze steht es frei sich privat kranken zu versichern.Die übrigen, drunter bleibenden können eine Mitgliedschaft bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen beantragen.
Aber auch für gesetzlich Krankenversicherte besteht die Aussicht sich private Vorsorge zu treffen. Die Rede ist von einer Ergänzung oder Zusatzkrankenversicherung. Bringt diese doch einen Ausgleich für Leistungen die bei den Gesetzlichen Krankenkassen nicht immer mitversichert sind. Als Beispiel sei erwähnt der dringend notwendige Zahnersatz, Probleme mit der Brille , ein längerer Krankenhaus Aufenthalt. Auch eine Auslandskrankenversicherung zählt mit dazu.
Man bedenke nur mal was es für Kosten verursachen kann wenn im Urlaubsland oder bei einer Auslandsreise ärztliche Hilfe benötigt wird. Auch wenn es die Trennung zwischen der Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Über eine private Absicherung lohnt es sich, nachzudenken. Bringt diese doch einige Vorteile die bei den Gesetzlichen Kassen teilweise nicht mit aufgeführt sind.
- Wann kann man welche Versicherung wechseln oder kündigen?
- Versicherungsvergleich
- Vorteile einer Auslandsreisekrankenversicherung
- Legal loophole must be closed to protect older and disabled people placed in private care homes
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